• Verhindern einer Beistandschaft durch frühzeitige Unterstützung                                          (sofern die Urteilsfähigkeit gegeben ist)
  • Vorhandene Autonomie stärken und stabilisieren
  • Begleitung im Ablösungsprozess aus der Beistandschaft durch geplante Vorbereitung und enge Unterstützung in den notwendigen Bereichen
  • Stabilisierung und Stärkung der Selbständigkeit und Eigenverantwortung